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Nutzungsbestimmungen BAYO™ Online Portal

 

1.GELTUNGSBEREICH

1.1.Was regelt dieser Vertrag?

Diese Nutzungsbestimmungen gelten für alle Vertragsleistungen der BAYO Solutions AG, Bahnhofrasse 28b, 8808 Pfäffikon SZ (nachfolgend «BAYO»), die mit der Nutzung des Produktes BAYO™ Online Portal (nachfolgend: «Software») durch den Benutzer (nachfolgend «Benutzer») zusammenhängen. Die Software ermöglicht den Daten- und Dokumentenaustausch zwischen dem Benutzer und seinem Dienstleister, der die Software verwendet (nachfolgend «Dienstleister»).

Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist das Recht an den Daten, die über die Plattform zwischen dem Benutzer und dem Dienstleister ausgetauscht werden. In Zusammenhang mit der Software ist BAYO der Hosting-Anbieter des Dienstleisters.

2.LIZENZ

BAYO gewährt dem Benutzer eine Nutzungslizenz für den Gebrauch der Software (nachfolgend «Benutzer-Lizenz»). Dem Benutzer wird hierdurch der Daten- und Dokumentenaustausch mit dem Dienstleister über die Software ermöglicht.

Der Dienstleister kann einem Benutzer Zugang zu Daten, Dokumenten, einem Chat und weiteren Kommunikationsfunktionen gewähren und diesen auch wieder entziehen. Der Zugang und die Rechte der Benutzer werden vom Dienstleister selbst verwaltet.

Dem gleichen Benutzer kann von mehreren Dienstleistern Zugang gewährt werden. Sofern kein Dienstleister einem Benutzer Zugang oder Rechte gewährt, kann der Benutzer nicht auf die Software zugreifen.

Dieser Vertrag regelt lediglich den Zugang zur Software und nicht den Zugang zu Daten und Dokumenten. Den Zugang zu den Daten und Dokumenten regeln der Dienstleister und der Benutzer untereinander separat.

2.1.Wie muss der Benutzer seinen Zugang schützen?

Um einen angemessenen Zugangsschutz zu erzielen, haben die Benutzer sichere Passwörter zu benützen. Diese Passwörter müssen geschützt werden und dürfen nicht mit anderen Benutzern geteilt oder gemeinsam genutzt werden. Die Benutzer müssen eine Multifaktor-Authentifizierung nutzen.

Ferner ist der Benutzer selbst für die Datensicherheit verantwortlich, den Schutz (Malwareschutz) und die Wartung (Updates) der für den Zugang zur Software verwendeten Geräte und Browser sowie der Netzwerk-Infrastruktur. Dies gilt für den Zugang zur Software im Homeoffice sowie bei der Remotearbeit an anderen Orten weltweit.

3.KONKRETE VERTRAGSLEISTUNG

3.1.Was ist die Vertragsleistung?

BAYO bietet dem Benutzer die kostenlose Nutzungsmöglichkeit der Software via Internet an.

3.2.Was beinhaltet die Lizenz?

BAYO stellt dem Benutzer für die Dauer des Vertrages die Software zur unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Der Benutzer erhält das nicht ausschliessliche Recht, die Software während der Dauer des Vertrages über das Internet zum vorgesehenen Zweck gemäss Ziff. 2 zu nutzen (einfache Lizenz).

Die Software verbleibt im Eigentum von BAYO. Das Urheberrecht an der Software steht BAYO zu.

Jeder Benutzer ist eine bestimmte natürliche Person. Eine Benutzer-Lizenz darf nicht von mehreren Personen gleichzeitig oder abwechselnd verwendet werden.

3.3.Welche Nutzungsbeschränkungen hat der Benutzer zu beachten?

Die Übertragung der Lizenz an Dritte ist nicht erlaubt. Der Benutzer darf seinen Zugang zur Software weder entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zur Verfügung stellen

Dem Benutzer ist es untersagt, Inhalt der Software von BAYO zu scrapen oder zu kopieren, Inhalte bzw. Funktionalitäten der Software in eigene Werke bzw. Werke Dritter einzubinden oder basierend auf der Software ein Konkurrenzprodukt zu schaffen bzw. Dritte dabei zu unterstützten.

Der Benutzer verpflichtet sich, keine Inhalte zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstösst. Der Benutzer darf keine Schadsoftware hochladen.

3.4.Welche Anforderungen müssen die Benutzer erfüllen, um die Software zu nutzen?

Der Benutzer muss Zugang zum Internet haben und über eine ausreichende Bandbreite verfügen. Die Offline-Nutzung der Software ist nicht möglich.

Die Software muss über einen gängigen Browser aufgerufen werden. Jeder Benutzer muss Zugang zu einem Gerät mit einem entsprechenden Browser verfügen. Gängig im Rahmen dieses Vertrags ist die jeweils aktuelle Release-Version der folgenden Browser: Google Chrome, Microsoft Edge, Safari und Mozilla Firefox.

3.5.Welche Supportleistungen werden angeboten?

BAYO leistet nur Supportleistungen gegenüber dem Dienstleister. Supportleistungen gegenüber dem Benutzer sind ausgeschlossen. Supportanfragen können allenfalls an den Dienstleister gerichtet werden.

4.GEWÄHRLEISTUNG

Dem Benutzer ist bekannt, dass BAYO die Leistungen über das Internet bzw. unter Inanspruchnahme von Kommunikationsnetzen erbringt. Namentlich aufgrund technischer Störungen, Betriebsstörungen sowie Störungen oder Unterbrechung von Kommunikationsnetzen und durch Ausfall von IT-Infrastrukturen kann es zu vorübergehenden Beeinträchtigungen oder Unterbrüchen der Leistungserbringung von BAYO kommen. BAYO gibt daher keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit und Fehlerfreiheit der Software.

BAYO erbringt ihre Leistungen im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen. Die Software wird «wie sie ist» mitsamt allfälligen Fehlern und Unannehmlichkeiten bereitgestellt. BAYO garantiert insbesondere nicht, dass der Benutzer durch die Nutzung der Software einen von ihm angestrebten Geschäftsprozess, ein Geschäftsmodell oder ähnliche Erfolge realisieren kann. Die Gewährleistung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

5.BEGINN, DAUER UND BEENDIGUNG DES VERTRAGS

5.1.Wie kommt der Vertrag zustande?

Der Vertrag zwischen BAYO und dem Benutzer kommt mit der Registrierung bzw. dem Login in der Software zustande.

5.2.Was ist die Vertragsdauer?

Eine Lizenzperiode beginnt mit der Registrierung. Der Vertrag ist unbefristet gültig. Die Kündigung durch den Benutzer ist jederzeit durch Meldung an den Dienstleister möglich und erfolgt mittels Kontolöschung. BAYO kann den Vertrag bzw. den Zugang zum Online-Portal jederzeit kündigen. Die Kündigung durch BAYO wird dem Benutzer an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Benutzers gesendet.

5.3.Welche Folgen hat die Vertragsbeendigung?

Mit Beendigung dieses Vertrages erlischt jegliches Nutzungsrecht des Benutzers in Bezug auf den Lizenzgegenstand.

5.4.Was passiert mit den Daten des Benutzers?

Nach der Kündigung des Vertrages können die Daten des Benutzers (bspw. Namen des Benutzers sowie die in der Software erfassten Personen- und Sachdaten sowie Dokumente) weiterhin in der Datenbank des Dienstleisters gespeichert sein. BAYO garantiert keine Verfügbarkeit der Daten des Benutzers. Es ist Sache des Benutzers, die Verfügbarkeit bzw. Löschung seiner Daten mit dem Dienstleister abzusprechen.

BAYO ist gegenüber dem Benutzer nicht verpflichtet Daten herauszugeben, für eine gewisse Dauer aufzubewahren oder zu vernichten. Solche Ansprüche des Benutzers sind gegenüber dem Dienstleister geltend zu machen.

6.HAFTUNG

6.1.In welchem Umfang haftet der Benutzer?

Der Benutzer haftet für alle Schäden an der Software und an der Infrastruktur von BAYO, welche durch unsachgemässe oder vertragswidrige Nutzung derselben entstanden sind.

6.2.In welchem Umfang haftet BAYO?

Die Haftung wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Greift kein gesetzlicher oder vertraglich vereinbarter Haftungsausschluss, haftet BAYO nur insoweit, als das Ereignis durch ihre Versicherung (grundsätzlich und betragsmässig) gedeckt ist.

6.3.Haftet BAYO für ihre Hilfspersonen?

Nein. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.

6.4.Für welche Schäden haftet BAYO in keinem Fall?

BAYO haftet (auch bei Vorliegen einer Versicherungsdeckung) nicht für Schäden, die entstehen, weil:

  1. der Benutzer bzw. dessen Hilfspersonen Mitwirkungshandlungen mangelhaft oder verspätet wahrnehmen;
  2. der Benutzer bzw. dessen Hilfspersonen gegen Vertragspflichten verstossen;
  3. ein Ereignis von höherer Gewalt die Vertragserfüllung verunmöglicht bzw. verzögert.

BAYO haftet ausserdem nicht für Schäden, deren Ursache auf Drittkomponenten zurückzuführen ist. Auch für Schäden, welche aus Drittsystemen über eingebundene Schnittstellen entstehen, haftet BAYO nicht. Bei Drittkomponenten hat sich der Benutzer an den Drittkomponentenreseller oder -hersteller zu richten.

6.5.Was sind Ereignisse höherer Gewalt?

Als höhere Gewalt gelten Ereignisse wie namentlich Naturereignisse, Unfälle, erhebliche Betriebsstörungen, Ausfall von Telekommunikationseinrichtungen und -netzen, Energieengpässe, Handelshemmnisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Arbeitskonflikte, Epidemien und Pandemien sowie behördliche Massnahmen.

6.6.Welche Haftungsfolgen haben Hacker-Angriffe?

Hacker-Angriffe können verschiedene Ziele haben. So kann sich ein Hacker-Angriff z.B. auf die Server-Infrastruktur der Hosting-Providers oder gegen die Software selbst richten. BAYO schützt sich vor Hacker-Angriffen mittels angemessener technischer und organisatorischer Massnahmen. BAYO wird bei Hacker-Angriffen schnellstmöglich und nach branchenüblicher Sorgfalt tätig, um den Angriff abzuwehren und einen allfälligen Unterbruch rasch zu beheben. Die Haftung für BAYO wird im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

7.IMMATERIALGÜTERRECHTE

Diese Nutzungsbestimmungen gewähren dem Benutzer keinerlei Rechte in Verbindung mit Marken oder Dienstleistungsmarken von BAYO oder dessen Lieferanten.

8.DATENSCHUTZ

Der Datenschutz hat bei der BAYO einen hohen Stellenwert. BAYO untersteht hinsichtlich der Erfassung, Nutzung und Bearbeitung der personenbezogenen Daten der Benutzer der Schweizer Datenschutzgesetzgebung (insbesondere dem Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und der Verordnung über den Datenschutz, VDSG).

Personenbezogene Daten des Benutzers werden von BAYO im Rahmen dieses Vertrags in erster Linie dazu bearbeitet, die Nutzung der Software zu ermöglichen. BAYO stützt sich bei der Erfüllung dieses Vertrags auf die Rechtsgrundlage der Erfüllung von vertraglichen Pflichten und auf die Einwilligung.

BAYO bearbeitet Personenstammdaten und Online-Kennungsdaten. Die Bearbeitung erfolgt einerseits im Rahmen der Registrierung und andererseits im Rahmen der Nutzung. Für alle anderen Personendaten, die der Benutzer über die Software bearbeitet, gilt BAYO lediglich als Auftragsbearbeiterin. Allfällige damit zusammenhängende Ansprüche hat der Benutzer an die zuständigen Dienstleister zu richten.

Die Datenbearbeitung erfolgt in der Schweiz. BAYO gibt die Daten nicht an Personen ausserhalb der Schweiz bekannt. Die Aufbewahrungsdauer der Daten wird auf Anfrage bekannt gegeben.

Der Benutzer kann seine Rechte, wie insbesondere das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung bei BAYO geltend machen.

Der Benutzer kann der Bearbeitung seiner personenbezogenen Daten widersprechen. In diesem Fall kann jedoch die Nutzung der Software nicht mehr ermöglicht werden und die Nutzungslizenz wird gekündigt.

Benutzer haben das Recht, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Meldung einzureichen. Die zuständige Aufsichtsbehörde in der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte: http://www.edoeb.admin.ch.

9.SCHLUSSBESTIMMUNGEN

9.1.Wie erfolgt die Kommunikation zwischen den Parteien?

Mitteilungen zur Ausübung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis sind mindestens in Textform (bspw. E-Mail) an die andere Vertragspartei zu richten, soweit dieser Vertrag nicht ausdrücklich die Schriftform vorsieht.

9.2.Dürfen die Parteien ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte übertragen?

BAYO kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne vorgängige Mitteilung auf einen Dritten übertragen.

Die Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis oder desselben durch den Benutzer auf einen Dritten ist ausgeschlossen.

9.3.Unter welchen Umständen darf BAYO die Nutzungsbestimmungen abändern?

BAYO ist berechtigt, diese Nutzungsbestimmungen jederzeit anzupassen. Die Änderung wird dem Benutzer beim Login bekannt gegeben. Die neuen Bestimmungen gelten als genehmigt, wenn der Benutzer diese elektronisch akzeptiert, indem er den Loginprozess fortsetzt.

Akzeptiert der Benutzer die neuen Bestimmungen nicht, kann BAYO den Zugang zur Software einschränken oder unterbinden.

9.4.Was passiert, wenn eine Vertragsklausel ungültig ist?

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbestimmungen als nichtig oder unwirksam erweisen, so wird dadurch deren Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die betroffenen Bestimmungen so anpassen, dass der mit dem nichtigen oder unwirksam gewordenen Teil angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht wird.

9.5.Welches Recht und welcher Gerichtsstand kommen bei einer Streitigkeit zur Anwendung?

Auf das Vertragsverhältnis zwischen BAYO und dem Benutzer ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und der Kollisionsnormen des IPRG.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen BAYO und dem Benutzer ist die Stadt Zürich.

 

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Version 06/2023 (a)